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Oktober 21, 2008

Bundeswehr im Innern – Ziviel-Militärische Zusammenarbeit und ein neues Rotkreuzgesetz

 

Amtshilfe, Bevölkerungsschutz und Zwangsverpflichtung. Das voranschreiten der Militarisierung der deutschen Innenpolitik

Amtshilfe 5.10.2008 Koalitionsausschuss:

Artikel 35 des Grundgesetzes soll so geändert werden das die Bundesregierung im Rahmen der so genannten „Amtshilfe“ neben Kräften des Bundesgrenzschutzes auch Bundeswehreinheiten „zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle“ einsetzen darf. Und das auch mit dem Einsatz von Waffen. Der Einsatz militärischer Gewalt im Innern wird vom Grundgesetz bislang verboten.

Militarisierung der deutschen Innenpolitik 

Bevölkerungsschutz 15.10.2008 Bundeskabinett:

Das Kabinett hat eine Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen. Es rgelt eine engere „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ von Bund und Ländern bei Katastrophen und „schweren Unglücksfällen“. Dem Bevölkerungsschutz wird so „eine neue, solide und moderne rechtliche Basis“ geschaffen, so Bundesinnenminister Schäuble bei www.bbk.bund.de

Bislang hatte der Bund nur die Zuständigkeit für den Bevoelkerungsschutz in Kriegszeiten. Wolfgang Schäuble erklärte, der Entwurf sichere „eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen“.

Mit dem Begriff »Großschadenslagen« beschreibt die Bundesregierung regelmäßig nicht nur Naturkatastrophen, sondern auch Szenarien wie Terroranschläge, die nach ihrer Lesart den Einsatz der Bundeswehr im Inland rechtfertigen.“ so die jungewelt

Zwangsverpflichtung 20.10.2008

Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat.“ … „Im Gespräch mit junge Welt bestätigte die Pressesprecherin des DRK, Svenja Koch, am Wochenende, Rotkreuzpersonal könne jetzt auch gegen seinen Willen von der Bundeswehr herangezogen werden.“… „Ihre Zwangsverpflichtung erleichtert die Kriegsplanung und erspart dem Militär langwierige Verhandlungen oder Rücksichten auf die Behandlungsbedürftigkeit ziviler Patienten.“ … „Der Vorgang wurde als »Normalisierung« und Angleichung ans Völkerrecht betrachtet, auf eine Debatte wurde einvernehmlich verzichtet.“ jungewelt

 

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Es geht dabei um eine Entfesselung staatlicher Macht.“ … „Das zunehmende Verzahnen von Polizei und Geheimdiensten – unter Verstoß gegen das Trennungsgebot – kann zu einer unkontrollierbaren Machtkonzentration der Sicherheitsorgane führen.“ … „Damit wird die verfassungsmäßige Trennung zwischen Militär und Polizei aufgelöst. Der sogenannte staatliche Antiterrorkampf droht quasi zum Antiterrorkrieg auszuarten.“ indymedia 

Die Bundesregierung hat damit ein deutliches politisches Zeichen für die neue Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb der vielfältigen Sicherheitsaufgaben in Deutschland gesetzt.“ … „Schutz der Zivilbevölkerung ist jedoch nicht nur eine nationale Angelegenheit. Großkatastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Immer wichtiger wird die internationale Dimension, d. h. vor allem: der Bevölkerungsschutz auf europäischer Ebene.“ bmi.bund.de

Bund und Länder wollen Bürgerinnen und Bürger künftig im Katatstrophenfall noch besser schützen.“ bundesregierung.de

Es gehe nicht darum, dass eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen werde.“ Im Bundestag wird Kritik gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut.tagesschau

Die Koalitionsspitzen haben sich geeinigt“, deshalb sei es jetzt nicht an der Regierung, hier nachzuverhandeln.

Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen neuen Vorschlag erarbeiten soll. jungewelt

Oktober 14, 2008

Militarisierung der deutschen Innenpolitik

 

Sonntag letzte Woche, am 05. Oktober, hat sich die große Koalition auf Militäreinsätze im Innern verständigt. Mit einer Ergänzung von Artikel 35 des Grundgesetzes möchte die Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr im Innern Legalsieren. Artikel 35 soll so geändert werden das die Bundesregierung im Rahmen der so genannten „Amtshilfe“ neben Kräften des Bundesgrenzschutzes auch Bundeswehreinheiten „zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle“ einsetzen darf. Die Formelierung auf die sich die Koalition verständigt hat „ist schwammig“, so Steffen Hebestreit in einem Kommentar bei fr-online. Die „Grenzen zwischen äußerer und innere Sicherheit“ werden „durch den Beschluss weiter aufgeweicht – mit nicht absehbaren Folgen“. Als Unglücksfall gelten auch Terroranschläge so Hebestreit weiter. „Wie hinreichend die Befürchtungen auf ein solches Attentat sein müssen, um den Einsatz von Bundeswehrsoldaten … zu erlauben, ist nicht näher definiert“. Auf den NachDenkSeiten macht sich Orlando Pascheit so seine Gedanken: „Die Frage ist doch, wer definiert in der Zukunft, was Terror und wer ein Terrorist sei? Das sind sehr dehnbare Begriffe.“

Die Koalition versucht die Tragweite des Gesetzentwurfs herunterzuspielen: Es gehe darum Bundeswehreinsätze im Innern in „Ausnahmesituationen zu ermöglichen“. Verteidigungsminister Jung begrüßte den Beschluss „zum Schutz der Bürger in Deutschland“, so sein Sprecher. (faz)

Hierbei sollte aber „nicht nur der einmal unterstellte gute Wille, sondern auch das missbräuchliche Potential berücksichtigt werden“, sagt Orlando Pascheit.

Andernorts heißt es: „Die geplante Grundgesetzänderung wird mit dem gesetzlichen Handlungsbedarf begründet, der aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz resultiert. Damit wird die Verfassung den Sicherheitsgesetzen angepasst – und nicht umgekehrt.“ (Quelle verloren)

Wir erinnern uns: Februar 2007 – Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Fassung des „Luftsicherheitsgesetz“ als verfassungswidrig ab. Dieser sah zu Abwehr von Terrorangriffen den Abschuss von entführten Passagiermaschienen oder das versenken von Schiffen vor, auch wenn sich auf jenen unbeteiligte Zivilisten befinden. In der Begründung der Karlsruher Richter, wonach selbst im Terrorfall niemals Leben gegen Leben abgewogen werden darf, hieß es auch, dass es generell keinerlei Rechtsgrundlage für den Einsatz von militärischen Mitteln im Innern gäbe. Diese Rechtsgrundlage soll der Beschluss nun schaffen. Nicht lange nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, nach dem sich Bundesinnenminister Schäuble dafür einsetzte eine Terrorangriff in Deutschland mit dem klassischen Verteidigungsfall des Grundgesetzes gleichzusetzen und damit eine Abwägung von Leben gegen Leben ermöglicht werden würde, solchen Plänene gegenüber sich der Koalitionspartner SPD aber strikt verweigerte, war vereinbart worden das Innen-, Justiz-, Verteidigungsministerium und Auswärtige Amt gemeinsam eine entsprechende Klarstellung in Artikel 35 im Grundgesetz vornehmen würden.

Im Juli 2007 erklärt Frau Merkel, die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit sei „von gestern“. Montag letzte Woche erklärte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil, es bleibe bei der Trennung von innere und äußerer Sicherheit. „Es geht um den Beistand im Katastrophenfall, es geht nicht um die Militarisierung der deutschen Innenpolitik“. Die offizielle Verlautbarung, das die Neureglung den Grundgesetzartikel an die veränderte Bedrohungslage in Deutschland anpassen soll, „zum Schutz der Bürger“ und, -noch einmal Pascheit-, „auch die Formelierung, dass die Bundeswehr zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfall eingesetzt werden darf“ klingt „fürsorglich“. „Das >Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich< hatte auch einen sehr fürsorglichen Titel.“ … „Natürlich ist die Ermächtigung der Bundeswehr zum Einsatz gegen den Terror nicht mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen. Nur sollten wir Deutsche sehr hellhörig und wachsam sein, wenn sich der Staat immer mehr Befugnisse aneignet, um seine Bürger zu „schützen“. Unsere Regierung schickt bereits ohne echte demokratische Debatte mit ein bischen pathtischem Wortgeklingel unsere jungen Leute in den Tod beziehungsweise, selbst wenn wir die edelste Begründung der Welt hätten, in einen nicht zu gewinnenden, sinnlosen Krieg.“

Mit dem Beschluss der Koalition soll sich so einiges an „Befugnissen“ angeeignet werden. Ein Einsatz der Bundeswehr im Innern soll schon wenn nur „Indizien“ für einen zukünftigen Anschlag vorliegen gerechtfertigt sein. Künftig soll die Bundeswehr bei der sogenannten „Nothilfe“ nicht nur auf nicht-militärische Mittel beschränkt sein, so darf sie auf Weisung der Regierung sogar Kriegsschiffe oder Kampfflugzeuge einsetzen. Ein Parlamentsbeschluss ist im „Fall der Fälle“ nicht nötig, gegenüber den Ländern ist Berlin weisungsbefugt und bei „Gefahr im Verzug“ kann der Verteidigungsminister alleine über den Einsatz schwerer Waffen entscheiden.

Das Kabinett soll den Gesetzentwurf in den nächsten drei Wochen formell absegnen, anschließend wird der Bundestag darüber befinden.

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