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November 2, 2008

Neuer Vertrag regelt grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden

Gespeichert unter: Standpunkte — Johannes @ 11:13
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Die Innen- und Justizminister von Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien haben am 24. Oktober 2008 einen Vertrag unterzeichnet der die Arbeit und Weiterentwicklung, des Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit, zukünftig regeln soll. Polizei- und Zollkräfte aller vier Nachbarstaaten einschließlich der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland koordinieren in diesem, seit 2003 in Luxemburg tätigem Kooperationszentrum, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf welche sich, 2001 zwischen Frankreich und Luxemburg und 2003 zwischen Deutschland, Belgien und Luxemburg, Vertraglich geeinigt wurde. Der saarländische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Karl Rauber begrüßte den neuen Vertrag. Er schaffe „für dieses Vorzeigeprojekt der Sicherheitskooperation den notwendigen Rahmen“, so Rauber (http://euro-police.noblogs.org). Das Zentrum leiste schon jetzt „einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Großregion SaarLorLux ein Raum der Sicherheit und der Freiheit im Herzen Europas ist. Ohne dieses Vertrauen in die grenzüberschreitende Sicherheit wäre auch das Phänomen der Grenzpendler nicht vorstellbar.

Personell ist das Kooperationszentrum mit einem Mitarbeiterbestand von insgesamt 31 Personen ausgestattet (Frankreich 14, Deutschland 5, Luxemburg 6, Belgien 6). Weiß das Bundesministerium des Innern zu berichten. http://www.bmi.bund.de/. Es erfüllt vor allem folgende Aufgaben:  

  • Sammlung, Analyse und Austausch der für die Polizei- und Zollzusammenarbeit erforderlichen Informationen, einschließlich einer regelmäßigen Lagebewertung für die Grenzregion;

  • Unterstützung und Erleichterung der Vorbereitung und Koordinierung von anlassbezogenen Einsätzen, wenn mehrere Behörden zuständig sind oder eine enge Koordinierung geboten ist wie auch allgemein,

  • Erleichterung der Vorbereitung und Erfüllung von grenzüberschreitenden operativen Aufgaben der Polizei- und Zollbehörden.

 

Das Kooperationszentrum in Luxemburg ist nicht das Einzige in Europa. „Gemeinsame Zentren leisten überall in Europa eine hervorragende Arbeit und sind aus der Sicherheitsarchitektur Europas nicht mehr wegzudenken“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 20 Dezember 2007 anlässlich der eröffnung des Zentrums der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Swiecko.(Gemeinsames deutsch polnisches Polizeizentrum)

In Kehl ist das deutsch-französischen Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit tätig. In einem Zentrum in Schwandorf und einer Arbeitsstelle im tschechischen Petrovice arbeiten ab dem 21.12.2007 Bedienstete deutscher und tschechischer Sicherheitsbehörden im gemeinsamen Grenzgebiet zusammen. Seit dem 1.02.2004 gibt es das schweizerische italienische gemeinsame Zentrum. Ein Zentrum der Schweiz und Frankreich sogar schon seit Mai 1998.

Pierre Reuland, Generaldirektor der luxemburgischen Polizei (Police Grand-Ducale), bezeichnete solche Einrichtungen 2003 als ein „natürliches Kind“ des Schengener Abkommens.(http://www.polizei.rlp.de). Als Maßnahme der Schengen-Zusammenarbeit wurde eine engere polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern vereinbart. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Vorbeugung und die verstärkte Bekämpfung der internationalen und grenzüberschreitenden Kriminalität. Für die Verwendung in dieser Zusammenarbeit wurde ein besonderes Informationssystem geschaffen, das Schengen Information System (SIS).

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