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Oktober 21, 2008

Bundeswehr im Innern – Ziviel-Militärische Zusammenarbeit und ein neues Rotkreuzgesetz

 

Amtshilfe, Bevölkerungsschutz und Zwangsverpflichtung. Das voranschreiten der Militarisierung der deutschen Innenpolitik

Amtshilfe 5.10.2008 Koalitionsausschuss:

Artikel 35 des Grundgesetzes soll so geändert werden das die Bundesregierung im Rahmen der so genannten „Amtshilfe“ neben Kräften des Bundesgrenzschutzes auch Bundeswehreinheiten „zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle“ einsetzen darf. Und das auch mit dem Einsatz von Waffen. Der Einsatz militärischer Gewalt im Innern wird vom Grundgesetz bislang verboten.

Militarisierung der deutschen Innenpolitik 

Bevölkerungsschutz 15.10.2008 Bundeskabinett:

Das Kabinett hat eine Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen. Es rgelt eine engere „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ von Bund und Ländern bei Katastrophen und „schweren Unglücksfällen“. Dem Bevölkerungsschutz wird so „eine neue, solide und moderne rechtliche Basis“ geschaffen, so Bundesinnenminister Schäuble bei www.bbk.bund.de

Bislang hatte der Bund nur die Zuständigkeit für den Bevoelkerungsschutz in Kriegszeiten. Wolfgang Schäuble erklärte, der Entwurf sichere „eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen“.

Mit dem Begriff »Großschadenslagen« beschreibt die Bundesregierung regelmäßig nicht nur Naturkatastrophen, sondern auch Szenarien wie Terroranschläge, die nach ihrer Lesart den Einsatz der Bundeswehr im Inland rechtfertigen.“ so die jungewelt

Zwangsverpflichtung 20.10.2008

Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat.“ … „Im Gespräch mit junge Welt bestätigte die Pressesprecherin des DRK, Svenja Koch, am Wochenende, Rotkreuzpersonal könne jetzt auch gegen seinen Willen von der Bundeswehr herangezogen werden.“… „Ihre Zwangsverpflichtung erleichtert die Kriegsplanung und erspart dem Militär langwierige Verhandlungen oder Rücksichten auf die Behandlungsbedürftigkeit ziviler Patienten.“ … „Der Vorgang wurde als »Normalisierung« und Angleichung ans Völkerrecht betrachtet, auf eine Debatte wurde einvernehmlich verzichtet.“ jungewelt

 

Mehr Information:

 

 

 

Es geht dabei um eine Entfesselung staatlicher Macht.“ … „Das zunehmende Verzahnen von Polizei und Geheimdiensten – unter Verstoß gegen das Trennungsgebot – kann zu einer unkontrollierbaren Machtkonzentration der Sicherheitsorgane führen.“ … „Damit wird die verfassungsmäßige Trennung zwischen Militär und Polizei aufgelöst. Der sogenannte staatliche Antiterrorkampf droht quasi zum Antiterrorkrieg auszuarten.“ indymedia 

Die Bundesregierung hat damit ein deutliches politisches Zeichen für die neue Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb der vielfältigen Sicherheitsaufgaben in Deutschland gesetzt.“ … „Schutz der Zivilbevölkerung ist jedoch nicht nur eine nationale Angelegenheit. Großkatastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Immer wichtiger wird die internationale Dimension, d. h. vor allem: der Bevölkerungsschutz auf europäischer Ebene.“ bmi.bund.de

Bund und Länder wollen Bürgerinnen und Bürger künftig im Katatstrophenfall noch besser schützen.“ bundesregierung.de

Es gehe nicht darum, dass eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen werde.“ Im Bundestag wird Kritik gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut.tagesschau

Die Koalitionsspitzen haben sich geeinigt“, deshalb sei es jetzt nicht an der Regierung, hier nachzuverhandeln.

Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen neuen Vorschlag erarbeiten soll. jungewelt

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