Ein Fernsehbericht vom 18. August hat nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen klar gezeigt, dass georgische Soldaten mit einer Version des deutschen Sturmgewehrs vom Typ G-36 ausgestattet sind. Und Pressebericht zufolge, so die Fraktion, nutze Georgien auch deutsche Lkw und israelische Raketenwerfer, um Streumunition einzusetzen. In der kleinen Anfrage geht es den Grünen darum zu erfahren in welchem Umfang Georgien seit 1991 Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter von der Bundeswehr erhalten hat und was die Bundesregierung unternehmen will, um zu verhindern, dass deutsche Unternehmen die Rüstungsexportvorschriften in Deutschland legal umgehen können.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erklärt, wird seit 1996 diverses Material aus Bundeswehrüberbeständen nach Georgien exportiert. Unter anderem Sanitätsmaterial, Krankenwagen, Lastwagen, Stahlhelme und Funkgeräte. Seit 1991 sei aber nur eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden. So die Meldung des Bundestags Derzeit lägen keine Anträge nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Zum Einsatz von, auf deutsche Mercedes-Lkw montierten Raketenwerfern, teilt die Regierung mit, derartige Lkw seien überall auf der Welt im Nutzfahrzeughandel erhältlich. Eine Ausfuhr bedürfe keiner Genehmigung. Raketenwerfer könnten auf beliebigen zivilen Fahrzeugen geeigneter Größe angebracht werden.
Lebenshaus Alb weiß das es sich bei den von Georgiern eingesetzten Mercedes-Lkw nicht um herkömmliche „Nutzfahrzeuge“ handelt: „Georgien hat moderne Mehrfachraketenwerfer … auf schweren, geländegängigen Mercedes-Lkw montiert.“ Und zwar auf einer militärischen Version des Mercedes Actros 3341. Und weiter im Artikel: „Der Export schwerer Actros-Lkw, auch wenn es sich um geländegängige, militärische Versionen handelt, ist meist ohne staatliche Genehmigung möglich. Nur wenn der Importeur in einem Embargoland wie zum Beispiel Syrien beheimatet ist, bedarf es manchmal einer Erlaubnis. Jürgen Grässlin, den Sprecher der kritischen Daimler-Aktionäre, ärgert das schon lange: >>Bei schweren Lkw und starken Dieselmotoren tut die Bundesregierung oft so, als seien Rüstungsgüter keine Rüstungsgüter, nur weil es auch zivile Verwendungen gibt. Das ist Außenwirtschaftsförderung, aber garantiert keine restriktive Rüstungsexportkontrolle.<<“
Raketenwerfern der Isrealis die sich auf deutsche LKW montieren lassen. „Auch, wenn Georgien letztlich von Israel beliefert wird, bleibt Deutschland berührt. Israel produziert keine Mercedes-Lkw. Die müssen beim Hersteller zugekauft werden. Und der ist in Stuttgart zu Hause.“ So der Lebenshaus Artikel. Mit den Raketenwerfern kann Streumunition verschossen werden. Es soll ein internationaler Vertrag unterzeichnet werden, der solche Waffen verbietet. Die Bundesregierung sieht sich dabei in einer Vorreiterrolle und hat nun ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Der Einsatz von G36-Gewehren die „von georgischen Sicherheitskräften eingesetzt worden sein könnten“, werde noch von den zuständigen Stellen untersucht, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Dazu weiß Otfried Nassauer „Georgische Militärs verfügen schon mindestens seit 2005 über deutsche Sturmgewehre des Typs G36.“ Otfried Nassauer ist Leiter des gemeinnützigen Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit (BITS).
Dem britische Fachmagazin Jane’s Defence Weekly zufolge hatten Heckler & Koch einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, insgesamt 230 G-36-Exemplare an Georgien liefern zu dürfen. Der sei aber abgelehnt worden. Eine beantragte Lieferung von Handfeuerwaffen im Wert von 5700 Euro wurde ebenfalls abgewiesen. Unter anderem mit Verweis auf die Verletzung von Menschenrechten und die Instabilität in der Region, so das Blatt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
“Die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung orientiert sich im Rahmen gesetzlicher und internationaler Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere soll ihre Sicherheit nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche Exporte sollen in Krisengebieten weder konfliktverstärkend wirken noch dort zu internen Repressionen oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die internationale Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die auswärtigen Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu belasten.” Quelle: soldatenglueck.de
Jürgen Grässlin im August gegenüber jungeWelt. Die Bundesregierung müsse nun aufklären, wie es zu der illegalen Lieferung gekommen sei. Wenn sich der Verdacht erhärte, daß die Waffen aus einem nicht autorisierten Weiterexport aus den USA stammten, dürften so lange keine weiteren Rüstungsgüter mehr in die USA geliefert werden, „bis der Rüstungsexportskandal restlos aufgeklärt“ sei. Allerdings bezweifle er, daß die Regierung „eine solche brisante Entscheidung gegen die USA“ treffen würde, so Grässlin. Schließlich seien die USA „das Empfängerland Nummer eins deutscher Waffen“.
Ein Bericht der Uni-Kassel stellt fest: „Ist Georgien erst in der NATO, gelten ohnehin weniger restriktive Grundsätze für Waffenlieferungen.“